Gildensatzung §1: Name, Sitz, Gründung Diese Gilde heisst "Fluffige Mammuts" und hat den Sitz in der Hauptstadt der Zwerge in Ironforge. Die Gilde wurde am 01.04.2005 gegründet. §2: Gildenzweck Die Gilde wurde zur besseren Kommunikation der einzelnen Charaktere, deren Weiterkommen im Spiel und der Förderung von Kontakten ausserhalb des Spiels gegründet. Desweiteren soll die Gilde durch ihre Grösse das Erleben von Instanzen erleichtern. §3: Mitglieder Mitglied kann jede Person werden, welche das Spiel World of Warcraft besitzt und auf dem Server Malfurion mindestens ein Charakter erstellt hat. Der Antrag auf Aufnahme in die Gilde ist über TS oder Chat innerhalb oder ausserhalb des Spiels an einen Offizier zu stellen oder schriftlich in diesem Forum einzureichen. Über die Aufnahme in die Gilde entscheiden ausschliesslich die Offiziere mittels einer Abstimmung. Während einer Probezeit wird das Zusammenspiel mit den restlichen Gildenmitgliedern beurteilt, erst danach erfolgt die Beförderung zum Vollmitglied. Der Austritt aus der Gilde durch das Mitglied ist jederzeit durch die Eingabe von /gquit im Spiel möglich. Eine vorgängige Diskussion mit den Offizieren ist wünschenswert, da den Austrittsgründen möglicherweise entgegengewirkt werden kann. Ein Ausschluss kann auch auf Beschluss der Offiziere erfolgen. §4: Rechte und Pflichten der Mitglieder Den Mitgliedern dieser Gilde wird nahegelegt, sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen. Wir legen Wert auf offene und respektvolle Kommunikation sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Gilde. Jedes Mitglied ist sich bewusst, dass das eigene Verhalten innerhalb und ausserhalb des Spiels nicht nur den eigenen Ruf sondern auch den der Gilde beinflusst. Es wird erwartet, dass man sich bemüht, den guten Ruf der Gilde zu schützen und zu fördern. Unserer Mitglieder sind höflich und verhalten sich gegenüber anderen Spielern korrekt und verstossen nicht gegen die Benutzerbedingungen von Blizzard. Die Offiziere können bei Verstössen gegen diese Grundsätze geeignete Massnahmen (von Verwarnung bis Ausschluss) ergreifen. §5: atzungsänderungen Diese Gildensatzung kann durch die Offiziere per Abstimmung (absolutes Mehr) jederzeit geändert werden und die Änderungen treten durch Publikation in diesem Forum in Kraft.
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